Aufsicht

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Die Aufsichtspflicht erstreckt sich von 7.45 Uhr bis Schulbeginn, auf die Pausen und Zeit, in der die Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen, Unterrichtswegen teilnehmen. Die Art der Aufsicht hängt von der jeweiligen konkreten Situation ab, ständige Anwesenheit der Lehrerin / des Lehrers ist nicht in jedem Fall zwingend geboten. Der Schulweg liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern.

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