3. Grundlage der Leistungsbewertung

Im Schulgesetz steht: Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen.

Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen im 3. und 4. Schuljahr zu Grunde gelegt: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5) und ungenügend (6).

Darüber hinaus sind die Leistungsanforderungen bzw. die Kompetenzerwartungen durch die Lehrpläne NRW für jedes Fach für die Schuleingangsphase und das Ende Klasse 4 festgelegt worden.

Zu Beginn jedes Schuljahres werden in der 1., 2. und 3. Klasse die Inhalte der Schuljahre auf den Elternabenden anhand der Tabellenzeugnisse transparent gemacht. Im 4. Schuljahr werden die Inhalte mündlich vorgestellt.