Sonderpädagogische Förderung (Richtlinien (S.12))

Dort, wo die Grundschule im Rahmen der Vorgaben des Landes als Ort der sonderpädagogischen Förderung festgelegt wird, gestaltet sie den Gemeinsamen Unterricht so, dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam und erfolgreich miteinander lernen können. Gemeinsames Lernen ist auch bedeutsam für ein gemeinsames Leben behinderter und nichtbehinderter Menschen außerhalb der Schule. Es fördert gegenseitige Rücksichtnahme und Anerkennung.