Notbetreuung

Im Lockdown im Frühjahr 2020 durften Eltern mit systemrelevanten Berufen eine Notbetreuung beantragen. Ab dem 11.01.2021 sind alle Eltern aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Ist eine Nutzung der Notbetreuung unumgänglich oder könnte eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen, findet die Notbetreuung ab 8.00 Uhr und im Rahmen der Öffnungszeiten der OGS statt.

In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt (Alle Kinder arbeiten an den für den DistanzUnterricht erstellten Aufgaben.).