Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Diese setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Elternschaft und der Lehrkräfte zusammen. Jedes Elternteil, das ein Kind an der Schule hat, kann zum Mitglied der Schulkonferenz gewählt werden. Die Mitgliedschaft in der Schulpflegschaft ist dafür nicht nötig. Interesse dafür wird in der ersten Klassenpflegschaftssitzung bekundet.


Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleitung. Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetzt festgeschrieben. Sie kann Beschlüsse und Stellungnahmen verabschieden und Vorschläge der Schulleitung annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in den Bereichen der innerschulischen Organisation, der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und der Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern. Die Ergebnisprotokolle stehen zur Einsicht im Büro zur Verfügung.