Versetzungsgefährdung

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Schüler werden in die Klasse 3, 4 und 5 versetzt. Schüler werden nicht versetzt, wenn in einem Fach die Leistung mangelhaft ist. Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, können eine individuelle Lern- und Förderempfehlungen ab dem 1. Halbjahr des 2. Schuljahres erhalten haben.

Ansonsten erhalten die Eltern 10 Wochen vor den Sommerferien einen schriftlichen Brief, wenn die Versetzung gefährdet ist. Dies kann durch eine Lern und -Förderempfehlung vorangekündigt worden sein, muss es aber nicht.

Es wird mitgeteilt, dass der Schüler das Schuljahr wahrscheinlich wiederholt, da die Leistungen in dem Fach/den Fächern zum besagten Zeitpunkt nicht ausreichend sind. Es wird auf die etwaige Folge einer Nichtversetzung hingewiesen.  Der Rücktritt ist der Nicht-Versetzung vorzuziehen.

Bei dementsprechenden Leistungen im 1. Schuljahr werden die Eltern auf einen Rücktritt hin beraten.

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