Sponsoring
Hier bekommen Sie detaillierte Informationen über unsere Schule
Schulen können zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistung in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring), wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter dem schulischen Nutzen zurücktritt. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers.