Schuleingangsphase (individuelle Verweildauer)

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Die Schuleingangsphase umfasst das 1. und 2. Schuljahr. Die Schuleingangsphase kann in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden. Beim dritten Jahr verbleibt der Schüler in der Schuleingangsphase. Es ist kein Sitzenbleiben und der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet.

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