Rücktritt

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Ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf eines Schuljahres in den darunter liegenden Jahrgang freiwillig zurücktreten, wenn er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz (Mitglieder: alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer/innen). Der Rücktritt ist der Nicht-Versetzung vorzuziehen (Die Klassenlehrerin berät die Eltern mit diesem Ziel.).

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