Pflichten der Schüler und dazugehörige Mitwirkung der Eltern

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Im Schulgesetz des Landes NRW sind die Pflichten der Schüler und Mitwirkung der Eltern“ geregelt.

Gemäß dem Schulgesetz des Landes NRW § 41 (1) …sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihr Kind am Unterricht und an sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule teilnimmt und statten es angemessen aus.

Gemäß dem Schulgesetz des Landes NRW § 42 (3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.

Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer befugter Personen zu befolgen.

Gemäß dem Schulgesetz des Landes NRW § 42 (4) Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt. Eltern sollen sich aktiv am Schulleben, in den Mitwirkungsgremien und an der schulischen Erziehung ihres Kindes beteiligen.

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