Hausrecht

Hier bekommen Sie detaillierte Informationen über unsere Schule

Die Schulleiterin übt das Hausrecht auf dem Schulgrundstück aus. Jede Lehrerin / jeder Lehrer vertritt in ihrem/ seinem Bereich die Schulleiterin in der Ausübung des Hausrechts. Bei Gefahr im Verzug entscheidet die Schulleiterin unmittelbar.

Zurück zur Übersicht