Dyskalkulie (Rechenstörung)

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„Diese Störung besteht in einer umschriebenen Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden.“
(Quelle http://www.icd-code.de/icd/code/F81.2.html Stand 4.2.2016)

Laut Schulvorschriften des Landes NRW gibt es keine Möglichkeit, eine vorliegende Rechenstörung bei der Notengebung in Mathematik zu berücksichtigen.

Umso mehr findet eine intensive Beratung der Eltern statt, wie und durch wen ihr Kind innerschulisch und außerhalb der Schule (durch Kooperationspartner) gefördert werden könnte.

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