Delfin Sprachstandsfeststellung (Zwei Jahre vor der Einschulung)

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Gut Deutsch zu sprechen, ist Grundvoraussetzung für den Erfolg in der Schule und später im Beruf, sodass mit der Förderung der Sprachentwicklung möglichst früh begonnen werden muss. Die gesetzlichen Regelungen (Schulgesetz, Kinderbildungsgesetz) gewährleisten, dass Diagnose und Förderung möglichst in einer Hand und künftig alltagsintegriert und damit kindgerecht erfolgen kann. So wird die Grundlage für eine früh einsetzende Sprachförderung gelegt mit dem Ziel, eine stabile Grundlage auch für den schulischen Lernerfolg zu schaffen. So können die Bildungschancen für alle Kinder erhöht und mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht werden. Durch das zum 01.08.14 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“, mit dem auch § 36 Abs.2 Schulgesetz NRW angepasst worden ist, liegt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der Hand der Kindertageseinrichtung selbst.

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben, werden auch künftig mit dem Verfahren „Delfin 4“ überprüft. Für diese Kinder wird der Einzeltest „Besuch im Pfiffikushaus“ von Grundschullehrkräften in den Grundschulen eingesetzt.

Wird auf der Grundlage des Sprachstandstests bei einem Kind, das keine Kindertageseinrichtung besucht, ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, wird den Eltern wie bisher empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Kommen die Eltern dieser Empfehlung nicht nach, so werden sie vom Schulamt verpflichtet, ihr Kind an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum teilnehmen zu lassen.

Besucht das Kind bereits eine Kindertageseinrichtung und wird ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, erfolgt weiterhin eine alltagsintegrierte Sprachförderung durch die Kindertageseinrichtung.

Quelle vgl. dazu:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Sprachstandsfeststellung/index.html  Stand 6.3.2016

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