Mitwirkungsgremien

Hier lernen Sie unsere Mitwirkungsgremien kennen

Der Schulförderverein dient als gemeinnütziger Verein der Förderung der Bildungs- und Erziehungsanliegen unserer Schule. Wir sind ein Zusammenschluss von Eltern, Freunden, Ehemaligen und anderen Förderern wie Unternehmen, freiberuflich Tätige und sonstige engagierte Bürger, die ergänzend zu den staatlichen Mitteln die Anliegen der GGS Brüser Berg, ihrer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte unterstützen wollen. Die Unterstützung der schulischen Arbeit durch den Förderverein erfolgt unter anderem durch die folgenden Maßnahmen:

Auch sind wir immer dann besonders aktiv und wachsen an Zahl, wenn staatliche Mittelzuweisungen rückläufig sind und Kinder aus wirtschaftlich schwachen Familien der Unterstützung (bedürftigen Förderung) bedürfen. Hier ist zu erwähnen, dass wir finanzielle Hilfen zur Verfügung stellen, um die Kosten für Klassenfahrten zu reduzieren, oder auch die Kosten für Dolmetscher für Eltern / Kindern mit Migrationshintergrund übernehmen oder den Kontakt zu Kostenträgern vermitteln.

Der Förderverein spielt eine wichtige Rolle bei der Öffnung der Schule zu ihrem gesellschaftlichen Umfeld; so etwa bei Schulfesten, Unternehmenskontakten, Klassenfahrten und in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Sportvereinen, Sozialdiensten, Museen, Theatern, Musikschulen und beispielsweise dem Ortsausschuss Brüser Berg.

Besonders wenn es um die Akquise und Verwendung von finanziellen oder geldwerten Mitteln geht, wird mit unserem Schulförderverein rechtlich und steuerlich vieles leichter.

Das fängt damit an, dass bei Förderanträgen, bei denen ein Kooperationspartner angegeben werden muss, immer schon der Schulförderverein genannt werden kann.

Anders als die Schule ist der Förderverein außerdem direkt zum Empfang von Spenden und Fördermitteln berechtigt. Wie diese Gelder verwendet werden, wird mit der Schule entschieden oder im Vorfeld projektbezogen beschlossen.

Alle Einnahmen, die der Förderverein aus Spenden, Veranstaltungen und oder aus Zuwendungen erhält, kommen allen Schülerinnen und Schülern zugute.

Beim Sommerfest, Straßenfest oder zum Beispiel beim Einschulungskaffe hat der FV im Namen der Schule immer das „Vorverkaufsrecht“, sprich er ist für den Verkauf von Essen und Getränken, Losen, Schulwerbung etc. zuständig und federführend bei der Planung.

Die von den Eltern gespendeten Lebensmittel für die Büffets wie Kuchen, Salate usw. werden ausschließlich an den Förderverein zur Veräußerung übergeben und zur Verfügung gestellt, damit wir für o.g. Zwecke eintreten können.

Der Förderverein und die Elterninitiative (Betreuungsangebote/OGS) ergänzen sich seit Jahren sinnvoll; sind aber nicht identisch. Seit 1992 gibt es an unserer Schule den Verein der Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Brüser Berg. Unser gemeinnütziger Verein hat 60 Mitglieder und wird von den Vorstandsmitgliedern ehrenamtlich geleitet, getreu dem Motto: „Nur miteinander sind wir stark“!


Zu Beginn jedes Schulhalbjahres werden Sie als Eltern zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen.Hier werden Sie über die anstehenden Unterrichtsinhalte und bevorstehende Unterrichtsvorhaben, die speziell die Klasse Ihres Kindes betreffen, informiert. 

Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer und den anderen Eltern der Klasse auszutauschen und über all das zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft.

Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Derjenige oder diejenige lädt zu den kommenden Klassenpflegschaftssitzungen ein und berät gemeinsam mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer über die Themen und die Tagesordnung.

Die Schulpflegschaft ist die Interessensvertretung aller Eltern. Sie wird aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden der Schule gebildet. Auch die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Schulleitung können an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Hier werden Themen für die Schulkonferenz besprochen, sowie die unterschiedlichen Standpunkte der Elternvertreter/innen ausgetauscht.

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Diese setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Elternschaft und der Lehrkräfte zusammen. Jedes Elternteil, das ein Kind an der Schule hat, kann zum Mitglied der Schulkonferenz gewählt werden. Die Mitgliedschaft in der Schulpflegschaft ist dafür nicht nötig. Interesse dafür wird in der ersten Klassenpflegschaftssitzung bekundet.


Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleitung. Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetzt festgeschrieben. Sie kann Beschlüsse und Stellungnahmen verabschieden und Vorschläge der Schulleitung annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in den Bereichen der innerschulischen Organisation, der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und der Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern. Die Ergebnisprotokolle stehen zur Einsicht im Büro zur Verfügung.