Sachschäden

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Die Haftung der Stadt Bonn beschränkt sich nur auf die für den Unterricht bestimmten notwendigen Sachen und die Garderobe, die an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt wurden (auf dem Schulgelände und während der Dauer des Unterrichts).

Am Körper getragene Kleidung ist grundsätzlich nicht versichert. Für Schäden an der Bekleidung oder Brillenschäden, die aus eigenem Verschulden, durch Rangeleien und / oder beim Spielen während der Pause entstehen, haftet der Schulträger nicht. Also für Schäden, die sich Schüler untereinander zufügen, haftet der Schulträger nicht. Ferner für Sachschäden, die sich auf dem Schulweg, bei Klassenausflügen oder Klassenfahrten entstehen, haftet der Schulträger ebenfalls nicht.

Inliner, Roller, Fahrräder, Handys, Geldbörsen, Schlüssel, Tischtennisschläger, Musikinstrumente, Uhren, Schmuckstücke, ….. sind bei Diebstahl, Verlust und / oder Beschädigung nicht versichert. Hierfür ist eventuell ihre private Versicherung zuständig.

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