Medikamentenverabreichung durch Lehrer an den Schüler
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Lehrer/innen sind zur Gabe von Medikamenten nicht verpflichtet. Falls sie freiwillig der Gabe zustimmen, erfolgt diese durch Lehrer immer nur unter Verantwortung der Eltern und nach einer exakten Anweisung des behandelnden Arztes.